Haus- und Pausenordnung
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I. Präambel
Wir, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, der Hausmeister und die Sekretärin, verbringen viele Tage des Jahres in der Schule, und wir alle wollen uns hier wohlfühlen. Deshalb sind Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt ebenso nötig wie die gemeinsame konstruktive Gestaltung der Schule und des schulischen Lebens. Ziel ist es, den verschiedenen Menschentypen und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, so dass eine freie Entfaltung der Persönlichkeit gefördert wird. Des Weiteren gelten folgende Vereinbarungen:
Ich verhalte mich fair.
Ich löse Konflikte friedlich.
Ich achte fremdes Eigentum.
Ich übernehme Verantwortung für mein Handeln.
II. Regeln
Unterichtsbeginn und -ende
Nach dem Klingeln begeben sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in ihre Klassen bzw. Fachräume. Die Stunde wird durch die Lehrerin bzw. durch den Lehrer beendet.
Pausen
Pausenbereiche sind die Klassenräume und Gänge (Ruhe- und Kommunikationsbereich die Pausenhalle (Bewegungsbereich) und der Schulhof (Spielbereich). Die Außenbalkone sind nur im Notfall als Fluchtweg zu benutzen.
In fremden Klassenräumen genießen Schülerinnen und Schüler ein Gastrecht. Im Schulgebäude wird nicht getobt.
Das Werfen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur Schülerinnen und Schülern des 12. und 13. Jahrgangs gestattet.
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Wir sind eine rauchfreie Schule. Auch Alkohol und andere Drogen sind auf dem Schulgelände verboten.
Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
Handies sind erlaubt, müssen jedoch während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
Wir halten unsere Schule sauber. Der Müll wird nach Papier, Wertstoffen und Restmüll getrennt. Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre Klassenräume zuständig und übernehmen den Müllsammeldienst im Schulgebäude und den Außenbereichen im Wechsel.
III. Sanktionen
Verstöße gegen die obigen Regeln werden bestraft (vgl. Sanktionenkatalog). Dabei soll die Strafe nach Schwere des Vergehens abgestuft sein und in Bezug dazu stehen.
Sanktionen
Sanktionen bei Verstößen gegen die Haus- und Pausenordnung werden von den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern verhängt. Sie handeln dabei nach eigenem Ermessen, sollten sich aber an folgendem Muster mit verschiedenen Sanktionsstufen orientieren:
1. Ermahnung, ggf. Entschuldigung/Wiedergutmachung einfordern.
2. Strafe (dem Vergehen angemessen und in Bezug dazu stehend, z.B. Reinigungsaufträge, Schreibaufträge, Verbote)
3. Ordnungsmaßnahme (vgl. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz § 45 Absatz 3)

