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Benutzerordnung für die Computer

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Stand 29. Mai 2006


Allgemeines

Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit teuren technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit zum Teil komplexer Software betreffen.

Unsere Computerausstattung hat sehr viel Geld gekostet. Alle Schülerinnen und Schüler wollen damit arbeiten, ohne an ein mutwillig oder aus Nachlässigkeit zerstörtes Gerät zu geraten. Die Ausstattung ist deshalb von jedem sachgerecht und sorgsam zu behandeln. Die folgenden Regeln helfen, die Geräte möglichst lange zu erhalten.

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts sowie der außerunterrichtlichen Arbeit.


Regeln für jede Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und bekommen ein Passwort zugewiesen. Das Passwort kann jederzeit vom Benutzer verändert werden. Vor der ersten Benutzung wird ein eigenes Benutzerkonto frei geschaltet; anschließend ist die Benutzung dieses Benutzerkontos nur mit einem individuellen Passwort möglich.

Für alle unter der persönlichen Nutzerkennung erfolgte Handlungen können die Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht werden. Daher ist das persönliche Kennwort vertraulich zu behandeln.

Nutzung
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische und politisch extreme Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, sind diese wieder zu schließen und der Aufsichtsperson mitzuteilen. Eine Ausnahme ist die gezielte Recherche für Unterrichtszwecke unter Aufsicht eines Lehrers. Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und den Fachlehrer geregelt. Die Computer in der Bibliothek können während der Pausen und nach Unterrichtsende bis 15 Uhr zu Unterrichtszwecken benutzt werden.

Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden und ggf. den Rechner herunterzufahren.

Die während des Bootvorganges oder der Anmeldung am System automatisch gestarteten Programme dürfen nicht deaktiviert werden.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.


Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule speichert und kontrolliert den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Schülerinnen und Schüler. Daten ohne Unterrichtsbezug und Protokolldateien werden in unregelmäßigen Abständen, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.

Die Schule macht von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch.

Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers unzulässig. Der Einsatz von sog. „Spyware“ (z.B. Sniffern) oder Schadsoftware (z.B. Viren, Würmern) ist im Schulnetz strengstens untersagt. Der unbefugte Einsatz solcher Software hat den sofortigen Verlust der Zugangsberechtigung zur Folge und kann strafrechtlich verfolgt werden. Laborversuche unter Aufsicht einer Lehrkraft sind hiervon ausgenommen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Externe Speichermedien dürfen nach Absprache mit den Fachlehrern an Computern angeschlossen werden (z. B. USB-Sticks, Disketten).

Schutz der Geräte, Verhalten in den Computerräumen
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Fachlehrerin / dem Fachlehrer zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat die Kosten für die Instandsetzung zu tragen.

Jeder Nutzer hinterlässt den PC-Arbeitsplatz in einem geordneten Zustand. Tische und Stühle sind auszurichten, die Tafel ist zu säubern. (Verantwortlich ist die aufsichtsführende Lehrkraft.)

Sind Räume nicht diesen Richtlinien entsprechend verlassen worden, so ist dieses unverzüglich Frau Rosteius oder Herrn Behrend zu melden.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist grundsätzlich das Essen und Trinken an den Computern verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet / Versenden von Informationen in das Internet und im Netzwerk
Der Internet-Zugang steht grundsätzlich nur für schulische Zwecke zur Verfügung. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen ist. Zusätzlich kann sie so genannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur nach Genehmigung der Fachlehrerin / dem Fachlehrer sowie der Schülerinnen und Schüler (im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten) gestattet.

Das Benutzen von Chat, ICQ, SMS, Messenger und derartigen Webdiensten bzw. Seiten ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht in der Einrichtung von Foren zu Unterrichtszwecken. Der Versand von Nachrichten an andere Benutzer im Netzwerk ist nicht zulässig.

Streaming Media Informationen (Filme / Audioinformationen) oder andere Dateien mit hohem Datenvolumen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers geladen werden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Systemverwalter berechtigt diese Dateien zu löschen.

Notebooks
Schüler, die eigene Notebooks in die Schule mitnehmen, können sich bei der Schulleitung den Zugangscode für das WLAN-Netz der Schule holen. Während der Nutzung dieses Zugangs gelten dieselben Regeln, wie für die Nutzung der schuleigenen Computer.

Drucken
Beim Umgang mit Netzwerkdruckern ist auf Einsparung von Kosten zu achten. Auf Probedrucke kann meist verzichtet werden. Störungen dürfen nur von einer Aufsichtsperson beseitigt werden. Die Drucker sind nur nach Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers zu benutzen. SchlussvorschriftenDiese Benutzerordnung ist Bestandteil der Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 findet eine Nutzerbelehrung für alle Schüler statt, die von den Schülern und nach Kenntnisnahme bei minderjährigen Schülern auch durch die Eltern zu unterschreiben ist. (siehe Anlagen)

In der Jahrgangsstufe 5 werden die Eltern auf der ersten Elternversammlung über die Nutzungsordnung informiert und unterschreiben die Kenntnisnahme. Gleiches gilt sinngemäß für Neuzugänge.

Zu Beginn eines Schuljahres erinnert der Klassenlehrer (ab Klasse 11 der Oberstufenleiter) an die Benutzerordnung und vermerkt dieses im Klassenbuch.


Mölln, den 1.6.2006 Horst Kienbaum, Schulleiter


































Marion-Dönhoff-Gymnasium Mölln Schuljahr 20__/__





Erklärung zur Benutzerordnung der Computereinrichtungen:


Am _____________ wurde ich in die Nutzungsordnung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums eingewiesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung der EDV-Ausstattung und muss gegebenenfalls mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.

Unterschrift der Schülerinnen und Schüler:

  Name, Vorname Unterschrift     Name, Vorname Unterschrift
1       18    
2       19    
3       20    
4       21    
5       22    
6       23    
7       24    
8       25    
9       26    
10       27    
11       28    
12       29    
13       30    
14       31    
15       32    

Anlage 1




Zustimmung zur Benutzerordnung der Computer
am Marion-Dönhoff-Gymnasium Mölln
(Eltern / Erziehungsberechtigte)


Name: ___________________________ Kind in Klasse: _____________

Ich habe die Benutzerordnung für den Umgang mit den Computern und den Internetzugang der Schule zur Kenntnis genommen.Ich weiß, dass die Schule alle nötigen Vorkehrungen trifft, die Schüler vor ungeeigneten Materialien zu schützen und fernzuhalten.Ich stimme zu, dass die Schule nicht verantwortlich ist für die Art und den Inhalt von Internetmaterialien und für Beeinträchtigungen, die aus dem Internetgebrauch entstehen, nicht haftbar gemacht werden kann.Ich bin darüber informiert worden, dass die Schule Logdateien speichert, welche Aufschluss über die an den Computern ausgeführten Tätigkeiten und die aufgerufenen Internetseiten für jeden Benutzerzugang geben.Ich bin auch darüber informiert worden, dass die Administratoren der Schule die Möglichkeit haben, Einblick in die auf der Anlage gespeicherten Dateien meines Kindes zu nehmen und für die Sicherheit dieser Dateien nicht garantieren können.Ich bin damit einverstanden, dass schulische Beiträge (nicht Klassenarbeiten!) meines Kindes auf der schuleigenen Webseite präsentiert werden dürfen.Unsere Schule hat eine eigene Homepage, für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist. Auf dieser Homepage möchten wir die Aktivitäten unserer Schule präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage abgebildet werden. Da solche Bildnisse ohne Einverständnis der oder des Betroffenen nicht verbreitet werden dürfen, benötigen wir hierfür ihre Einwilligung. Wir weisen dabei ergänzend darauf hin, dass Informationen im Internet weltweit abrufbar und veränderbar sind. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
(Jeder einzelne oben stehende Punkt kann von Ihnen gestrichen werden!)



________________________ ______________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)



Name des/der Unterzeichners/Unterzeichnenden in Blockbuchstaben:

_____________________________



Anlage 2